Sie sind völlig flexibel, wenn gleich die Ausrichtung einer Vermögensverwaltung keinen kurzfristigen Charakter hat. Zuzahlungen und Rückzahlungen sind jederzeit ohne Einhaltung von Kündigungsfristen unter Berücksichtigung des Kapitalmarktumfeldes möglich. Die Kündigung des Vermögensverwaltungsmandats ist ebenfalls ohne Fristen möglich.
